ARBEITSSICHERHEIT RABL

…up to a safe business

Konzentrieren Sie sich auf ihr Geschäft und lassen Sie die

Sicherheit in Ihrem Unternehmen durch die Unterstützung von Arbeitssicherheit Rabl wachsen.

Arbeitssicherheit Rabl ist der optimale Partner für alle Belange im Bereich Arbeitssicherheit und Arbeitnehmerschutz.

Unser Ziel ist es, dass Ihre Unternehmensziele mit „SICHERHEIT“ erreicht werden

Ihre Vorteile mit AS-RABL

Durch die Betreuung von Arbeitssicherheit Rabl, können Sie sich wie bisher auf Ihre Geschäfte konzentrieren.

  • inkludieren von Sicherheit und Gesundheitsschutz in Ihr Unternehmen praxis- und geschäftsorientiert.
  • Zeit- und Kostenersparnis bei der Umsetzung und Anwendung des Arbeitnehmerinnenschutzgesetz (ASchG)
  • regelmäßige Begehungen
  • zufriedeneres Personal
  • gesteigerte Arbeitsleistung
  • geringeres Haftungsrisiko bei Unfällen
  • Kostenreduzierung durch weniger Arbeitsunfälle
  • kein Imageverlust


Gemäß ASchG – ArbeitnehmerInnen-Schutzgesetz ist jedes Unternehmen, unabhängig von Größe und Branche, verpflichtet eine Sicherheitsfachkraft einzusetzen, um für Sicherheit und Gesundheitschutz der Arbeitnehmer in Bezug auf alle Aspekte, die die Arbeit betreffen, zu sorgen.

Dienstleistungen

Dokumentation
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente
  • Betriebsanweisungen
  • Evaluierungsdokumentation
  • Arbeitsmittelliste/Prüfpflichten
  • Arbeitsstofflisten
  • Behaglichkeitsmessung incl. Dokumentation (Lärm, Luftfeuchte, Luftgeschwindigkeit, Beleuchtungsstärke,…)
Unterweisung / Schulung
  • Erstellung von Unterweisungsunterlagen
  • Durchführung von Unterweisungen
  • Schulen für sichere Verwendung und Handhabung von Arbeitsmittel
Brandschutz
  • Externer Brandschutzbeauftragter
  • Beratung und Unterstützung
  • Alarmplan
  • Brandschutzordnung

Wichtige Gesetze Arbeitssicherheit

  • Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnise FK-V
  • Verordnung optische Strahlung VOPST
  • Verordnung persönlicher Schutzausrüstung PSA-V
  • Arbeitszeitgesetz AZG
  • Arbeitsruhegesetz ARG
  • Arbeitsruhegesetz Verordnung ARG-VO
  • Mutterschutzgesetz MSchG
  • BG über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen KJBG
  • Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche

PRÄVENTION STATT REHABILITATION

Arbeitssicherheit Rabl

Rettenbachstraße 9
6323 Bad Häring

Mobile: +43 660 653 10 22
Mail: hannes.rabl@as-rabl.at

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