ARBEITSSICHERHEIT RABL

„Mit Sicherheit erfolgreich“

Sie konzentrieren sich auf Ihr Kerngeschäft – wir kümmern uns um Ihre Sicherheit.
Mit Arbeitssicherheit Rabl schaffen Sie ein sicheres Arbeitsumfeld, das Mitarbeiter schützt und Ihr Unternehmen nachhaltig stärkt.

Als verlässlicher Partner unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um Arbeitssicherheit und Arbeitnehmer:innenschutz.

Unser Anspruch: Ihre Unternehmensziele sollen nicht nur erreicht, sondern mit Sicherheit erreicht werden.

Ihre Vorteile mit AS-RABL


Mit Arbeitssicherheit Rabl können Sie sich voll auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren – wir kümmern uns um Sicherheit und Gesundheitsschutz in Ihrem Unternehmen.

Das bedeutet für Sie:

  • Praxisnah & geschäftsorientiert: Sicherheit, die sich in Ihren Alltag integrieren lässt.
  • Zeit- und Kostenersparnis: Effiziente Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben (ASchG).
  • Regelmäßige Begehungen: Damit mögliche Risiken früh erkannt werden.
  • Motivierte Mitarbeiter: Zufriedenheit und Sicherheit steigern Leistungsfähigkeit.
  • Weniger Ausfälle: Geringeres Unfallrisiko bedeutet weniger Kosten.
  • Rechtliche Sicherheit: Minimiertes Haftungsrisiko und Schutz vor Imageverlust.

Wussten Sie schon?
Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) verpflichtet jedes Unternehmen – unabhängig von Größe oder Branche – eine Sicherheitsfachkraft einzusetzen. Wir übernehmen diese Aufgabe für Sie praxisnah, effizient und gesetzeskonform.

Dienstleistungen

Dokumentation
  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente
  • Betriebsanweisungen
  • Evaluierungsdokumentation
  • Arbeitsmittelliste/Prüfpflichten
  • Arbeitsstofflisten
  • Behaglichkeitsmessung incl. Dokumentation (Lärm, Luftfeuchte, Luftgeschwindigkeit, Beleuchtungsstärke,…)
Unterweisung / Schulung
  • Erstellung von Unterweisungsunterlagen
  • Durchführung von Unterweisungen
  • Schulen für sichere Verwendung und Handhabung von Arbeitsmittel
Brandschutz
  • Beratung und Unterstützung
  • Alarmplan
  • Brandschutzordnung
  • Brandschutzbegehungen

Wichtige Gesetze Arbeitssicherheit

  • Verordnung über den Nachweis der Fachkenntnise FK-V
  • Verordnung optische Strahlung VOPST
  • Verordnung persönlicher Schutzausrüstung PSA-V
  • Arbeitszeitgesetz AZG
  • Arbeitsruhegesetz ARG
  • Arbeitsruhegesetz Verordnung ARG-VO
  • Mutterschutzgesetz MSchG
  • BG über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen KJBG
  • Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche

PRÄVENTION STATT REHABILITATION

Arbeitssicherheit Rabl

Rettenbachstraße 9
6323 Bad Häring

Mobile: +43 660 653 10 22
Mail: hannes.rabl@as-rabl.at

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